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Anfragen | Kreistag

Zeitliche Begrenzung der Förderung von Kindern in der Kindertagespflege und Verteilung der Fördermittel des Landes

3. März 20229. Dezember 2022
Zeitliche Begrenzung der Förderung von Kindern in der Kindertagespflege und Verteilung der Fördermittel des Landes
Zeitliche Begrenzung der Förderung von Kindern in der Kindertagespflege und Verteilung der Fördermittel des Landes

Anfrage der Fraktion Freie Wähler / UWG zur Kreistagssitzung am 20.06.2022 zum Thema Zeitliche Begrenzung der Förderung von Kindern in der Kindertagespflege und Verteilung der Fördermittel des Landes.

Nach § 24 Abs. 2 SGB VIII hat ein Kind von der Vollendung des ersten bis des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Der Umfang der Förderung richtet sich nach dem Bedarf des Kindes. In der Kindertagespflege wird dieser vom Landkreis anerkannte Bedarf auf 30 Wochenstunden begrenzt, eine ebensolche Begrenzung erfolgt in Tageseinrichtungen nicht.

Die Kindertagespflegepersonen haben dem Landkreis zum Stichtag 01.03. jedes Jahres eine Bestandsliste der Tageskinder einzureichen, womit anschließend die Verteilung der durch das Land Hessen gewährten Fördermittel auf die Tagespflegepersonen festgelegt wird.

Wir fragen deshalb den Kreisausschuss:

  1. Weshalb anerkennt der Landkreis lediglich einen Bedarf von 30 Wochenstunden in der Kindertagespflege und behandelt sie hier nicht in gleicher Weise wie die Förderung in Tageseinrichtungen? Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für diese Entscheidung?

    Antwort der Verwaltung:
    Gemäß § 24 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 3 SGB VIII richtet sich der Betreuungsumfang nach dem individuellen Bedarf. Dieser muss objektiv nachvollziehbar sein, wie z.B. durch den Nachweis der Arbeitszeiten, die eine längere Betreuung notwendig machen und gilt für Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen gleichermaßen. In unserer Satzung ist zugunsten der Eltern eine Förderung von 30 Stunden festgelegt, die nicht Bedarfsabhängig nachgewiesen werden muss (siehe § 2 Abs. 3 der Satzung über die Teilnahme an der Kindertagespflege, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung im Landkreis Darmstadt-Dieburg).

  2. Wie hoch sind die Fördermittel des Landes Hessen für die Kindertagespflege und in welcher Höhe zahlt der Landkreis Fördermittel für die Kindertagespflege in 2022 aus? Wie hoch waren diese Beträge in den vergangenen fünf Jahren?

    Antwort der Verwaltung:
    Übersicht Landesfördermittel in der Kindertagespflege
2017201820192020202150 % Abschlag 2022
874.380,00 €973.530,00 €793.070,00 €1.224.550,00 €1.376.700,00 €688.350,00 €

Die Daten für die Berechnung der Landesförderung für 2022 werden zum Stichtag 01.03. ermittelt und wurden dem Regierungspräsidium zusammen mit dem Antrag zugeschickt.
Für 2022 ist bisher nur ein Abschlag in Höhe von 50 % des im Jahr 2021 gewährten Betrages an uns ausgezahlt worden.

  1. Wo sind die Kriterien für die Vergabe dieser Fördermittel festgelegt und wo können sie nachgelesen werden? Welche rechtliche Grundlage hat das bisherige Vergabeverfahren?

    Antwort der Verwaltung:
    Die Berechnung und Weitergabe der Landesförderung erfolgt auf Grundlage des § 32 a HKJGB, speziell Absatz 4. Die Auszahlung der Fördermittel als laufende Geldleistung ist in unserer Satzung im § 4 geregelt.

Freie Wähler Darmstadt-Dieburg (FW)
Friedrich Hermann
Patrick Kelley

Unabhängige Wählergemeinschaften Darmstadt-Dieburg (UWG)
Jörg Rupp
John Kraft

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