Weihnachtsgrüße und Rückblick auf das Jahr 2023
Weihnachten steht für die meisten Menschen weltweit als das wichtigste und schönste Fest des Jahres. Es eröffnet uns die Möglichkeit, über den gewohnten Alltag hinauszublicken und uns auf die wirklich bedeutsamen Werte zu besinnen. Die schmerzlichen Erfahrungen der vergangenen Jahre haben uns deutlich vor Augen geführt, dass Gesundheit und Glück sich nicht einfach in Geschenkpapier einwickeln und unter den Weihnachtsbaum legen lassen.
Während wir die festlichen Tage im Kreise unserer Familien und Freunde verbringen, ist es auch an der Zeit, einen Blick auf die politischen Ereignisse des vergangenen Jahres zu werfen. Das Jahr 2023 war geprägt von anspruchsvollen Entwicklungen, bedeutsamen Veränderungen und wegweisenden Entscheidungen. Lassen Sie uns gemeinsam auf diese politische Reise zurückblicken und die Lehren ziehen, die uns auf unserem Weg ins neue Jahr begleiten werden.
Die FREIE WÄHLER wünschen Ihnen eine wunderschöne und besinnliche Weihnachtszeit. Genießen Sie die Tage im Kreise Ihrer Familien und Freunde. Für das kommende Jahr 2024 wünschen wir Ihnen einen guten Start und vor allem viel Gesundheit!
Ihre
Rückblick der FREIE WÄHLER auf das Jahr 2023
Überschreitung der 300.000 Einwohnenden-Grenze im Landkreis Darmstadt-Dieburg
Mit dem Erreichen der 300.000 Einwohnenden-Grenze steigen nicht nur die Anforderungen an die kommunale Verwaltung, sondern es ergeben sich auch neue gesetzliche Bestimmungen und Verpflichtungen. Dies kann sich auf die Verteilung von Finanzmitteln, die Organisation von öffentlichen Einrichtungen und Infrastruktur sowie auf die Zuständigkeiten der Verwaltung auswirken. Eine wachsende Bevölkerungszahl bringt zudem Herausforderungen im Bereich der Stadtplanung, der sozialen Infrastruktur und der Verkehrsplanung mit sich. Dieses veranlasste uns eine Anfrage zu stellen, wie der Landkreis die steigenden Anforderungen effizient bewältigen will und den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht zu werden.
Doppelhaushalt 2022/2023 des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Die Aufsichtsbehörde forderte die Kreisverwaltung seit längerem dazu auf, strukturelle Einsparungen vorzunehmen, alle Ausgaben auf den Prüfstand zu stellen und beim Personal einzusparen. Jedoch hatte der Kreisausschuss bis Februar 2023 keinen diesen Zielen entsprechenden Haushaltsentwurf 2022/2023 vorgelegt. Das führte zu einer zusätzlichen erheblichen Verschuldung des Kreises und wurde durch die aktuellen Krisen weiter verschärft. Infolge dessen wurden sowohl die Kreisumlage als auch die Schulumlage weiter erhöht, was zu einer Mehrbelastung der Kommunen um fast 25 Mio. Euro in 2023 führte.
Erstellung eines systematischen und sozial ausgewogenen Sparmaßnahmenplan
Die Fraktion FREIE WÄHLER und UWG erwartete aufgrund der Verschuldung für 2023, dass die Kreis- und Schulumlage sowie die Steuern und Gebühren angehoben werden müssen. Um darauf aufmerksam zu machen sowie Gegensteuerungsmaßnahmen zu etablieren wurde ein Antrag gestellt. Der Kreisausschuss sollte systematische und sozial ausgewogene Sparmaßnahmen erarbeiten. Außerdem sollte sichergestellt werden, dass sich ab 2024 die Gesamtumlage nicht noch weiter erhöht und somit die Belastung der Kommunen und damit der Bürgerinnen und Bürger nicht noch weiter steigt. Der Kreisausschuss wurde zusätzlich beauftragt, aufzuzeigen, wie die Gesamtumlage mittelfristig wieder abgesenkt werden kann
Einrichtung einer Haushaltskonsolidierungs-Kommission
In Ergänzung wurde ein weiterer Antrag zur Einrichtung einer Haushaltskonsolidierungs-Kommission gestellt. Der Kreistag sollte unter Beteiligung des Kreisausschusses eine Haushaltskonsolidierungskommission einrichten, in der jede Fraktion einen stimmberechtigten Vertreter entsendet und der geheim tagt. Die Kommission sollte zur Aufgabe haben, gemeinsame Vorschläge zur Konsolidierung des Haushaltes erarbeiten und dem Kreistag vorzustellen. Dabei sollte die Kommission nach Bedarf tagen mit dem Ziel, einen Haushaltsentwurf zu erarbeiten, der beschluss- und genehmigungsfähig ist und einen Weg aufzeigt, wie die Finanzen des Kreises mittelfristig saniert werden können. Zusätzlich wurde der Kreisausschuss gebeten, in Beratungen mit der Bürgermeisterdienstversammlung des Kreises einzutreten, in denen gemeinsame Vorschläge zur Konsolidierung der Kreisfinanzen für 2023 entwickelt werden.
Evaluation und Überprüfung Haushaltssicherungskonzept
In dem Bewusstsein, dass dem Haushaltskonsolidierungsprozess höchste Bedeutung zugemessen werden muss, da die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises Darmstadt-Dieburg und seiner ihn tragenden Kommunen erheblich eingeschränkt war, bedurfte es einer transparenten Beratungsgrundlage, um den Haushaltskonsolidierungsprozess aktiv politisch zu begleiten. Obwohl der Tagesordnungspunkt „Haushaltskonsolidierung“ in jeder Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses aufgerufen wurde, stellten die Vorsitzenden dieser Wahlperiode bis auf die Lesungen der Haushaltsberatungen wiederholte Male fest, dass kein Bericht zur Haushaltskonsolidierung vorlag – und zwar trotz Hinweisen bspw. auf die Genehmigungsverfügung der Haushaltssatzung für 2021 und Folgejahre und der Bitte, zukünftig unter diesem Tagesordnungspunkt zum Haushaltssicherungskonzepts (HSK) zu berichten und zu beraten. Auf Grund des seit dem Beschluss des HSK vergangenen Zeitraums war es dringend erforderlich, dieses umfassend und detailliert zu evaluieren und zu bewerten. Deshalb wurde der Antrag im Haupt- und Finanzausschusses gestellt, den Stand der Umsetzung, das Ergebnis und die Wirksamkeit jeder Maßnahme des Haushaltssicherungskonzepts 2022 und 2023 (HSK) darzustellen und zu bewerten.
Vorlage der aktualisierten „Mittelfrist KASH“ Betrachtung
Dem Anpassungsbeschluss zum Haushaltsjahr 2023 lag lediglich eine „Mittelfrist KASH“-Übersicht zum Stand der 2022er Haushalte der Kommunen zugrunde, die alle vor dem Kreis-Doppelhaushalt 2022/2023 verabschiedet worden waren, demnach ohne eine Erhöhung der Hebesätze des Kreises. Bereits in diesem „Mittelfrist KASH“ waren ohne die Erhöhung der Hebesätze (Haushaltsjahr 2022) fünf Kommunen „rot“ (= gefährdet bis nicht mehr leistungsfähig) und weitere zehn Kommunen „gelb“ (= eingeschränkt leistungsfähig) markiert. Demgemäß waren 15 von 23 Kreiskommunen mit „eingeschränkter oder gefährdeter Leistungsfähigkeit“ ausgewiesen. Mit einem Antrag sollte diese Aktualisierung mit Bewertung und Diskussion zur Vorbereitung der Haushaltsplanung 2024 frühzeitig auf den Weg gebracht werden. Deshalb beantragten wir, zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Kreistags Darmstadt-Dieburg – wie in den Stellungnahmen einzelner Bürgermeister zum Anpassungsbeschluss zum Haushaltsjahr 2023 eingefordert – eine aktualisierte „Mittelfrist KASH“ vorzulegen, um einen Überblick über die Entwicklung der Kennzahlen zur Bestimmung der finanziellen Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen Kommunen unter Einbeziehung der aktuellen Hebesätze zu erhalten. Hierbei sollte der Kreisausschuss mitteilen, wie und ab wann er das Vorliegen einer nicht mehr gegebenen „Leistungsfähigkeit der Kreiskommunen“ feststellt und wie er bei dem Vorliegen einer nicht mehr gegebenen finanziellen Leistungsfähigkeit mit der Anpassung von Kreis- und Schulumlage gegenüber den Kommunen umzugehen gedenkt.
Schulen im Landkreis Darmstadt-Dieburg
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg ist Schulträger von 81 Schulen. Darunter 50 Grundschulen, 4 verbundene Grund- und weiterführende Schulen, 16 weiterführende Schulen, 10 Förderschulen und eine Berufsschule. Von den insgesamt 20 Schulen mit Sekundarstufe sind 11 kooperative Gesamtschulen, 3 integrierte Gesamtschulen, 2 Mittelstufenschulen, davon eine mit Gymnasialzweig, eine Haupt- und Realschule, ein Gymnasium und zwei Oberstufengymnasien.
Stand zur Digitalisierung / Glasfaserausbau
Der Status der Digitalisierung und des Glasfaserausbaus an Schulen im Landkreis Darmstadt-Dieburg warf Fragen, aufgrund von Unsicherheiten, auf. Viele Schulen waren zu dem Zeitpunkt noch nicht an das Glasfasernetz angeschlossen, und die Medienberichterstattung über den Fortschritt variierte, was zu Verwirrungen bei Schulleitungen führte. Um Klarheit zu schaffen stellten wir eine Anfrage und wiesen darauf hin, dass wir eine erfolgreiche und abschließende Projektumsetzung noch im Jahr 2023 erwarten.
Ganztagsschule / Pakt für den Nachmittag
Die Einführung und Ausweitung der Ganztagsschule bis 14:30 Uhr im Landkreis Darmstadt-Dieburg wird in der öffentlichen politischen Debatte stets als voller Erfolg bewertet und dafür insbesondere die hohe Zahl der Teilnehmenden ins Feld geführt. Zu unserer Antragsstellung nahmen 55 Schulen von 63 Schulen teil. Jedoch scheint die Qualität in der Betreuung sowie die Inhalte der Konzepte, die Transparenz für Eltern / Erziehungsberechtigte in den Schulen sehr unterschiedlich zu sein. Eine Bewertung der Qualität der Umsetzung ist mit den derzeit vorliegenden Daten nicht möglich. Der quantitativen Ausweitung des “Pakt für den Nachmittag (PdfN)” muss, aus unserer Sicht, eine qualitative Prüfung zur Verbesserung des „PfdN“ folgen. Mit unserem Antrag zur Evaluierung des Erfolgs der Ganztagsschule / Pakt für den Nachmittag im Landkreis Darmstadt-Dieburg zum Ablauf des Schuljahres 2022/23 erhofften wir uns eine bessere Transparenz.
Einsatz von Sprach- und Integrationsmittler
Die Fortsetzung des Einsatzes von Sprach- und Integrationsmittlerinnen an den Kreisschulen ist entscheidend für die Kommunikation mit zugewanderten Eltern und die gesellschaftliche Integration. Das erfolgreiche DRK-Projekt „Sprach- und Integrationsmittlerinnen“ soll durch eine Initiative des Kultusministeriums des Landes Hessen finanziell unterstützt und als Regelleistung etabliert werden. Hierzu hatten wir einen Antrag gestellt, die Finanzierung über den Oktober 2023 hinaus fortzusetzen und Verhandlungen mit dem Kultusministerium aufzunehmen, um den Einsatz der Mittlerinnen als Modellprojekt zu refinanzieren und an Integrationsherausforderungen anzupassen.
Landtagswahl in Hessen 2023
Die bevorstehenden Landtagswahlen in Hessen am 8. Oktober 2023 warfen ihre Schatten voraus. Die Freien Wähler wollten die Bürgerinnen und Bürger einbinden, indem sie zur aktiven Mitwirkung aufrufen. Zu diesem Zweck hatte die Kreisvereinigung FREIE WÄHLER Darmstadt-Dieburg zusammen mit der FWG-Schaafheim am 2. September 2023 in den Sitzungssaal der Kulturhalle Schaafheim eingeladen, um den Besuchern die Möglichkeit zu geben, die Kandidaten Lena Weber (Direktkandidatin) und Christian Schäfer (Ersatzkandidat) für die Landtagswahl kennenzulernen und ihre Anliegen rund um Schaafheim und das Land Hessen zu diskutieren.
Schon früh am Morgen kamen die Besucherinnen und Besucher in den Sitzungsaal der Kulturhalle. Mit der offiziellen Eröffnung begrüßten von der FWG der Vorsitzende Otto Dillbahner und Fraktionsvorsitzender Patrick Kelley sowie der Vorsitzende der Kreisvereinigung FREIE WÄHLER Darmstadt-Dieburg Karl-Heinz Prochaska die Gäste und ermutigten sie, mit Landtagskandidatin Lena Weber und den anderen Mitgliedern der Freien Wähler ins Gespräch zu kommen. Im Zentrum stand das Ziel, die Anliegen und Ideen der Bürgerinnen und Bürger kennenzulernen und gemeinsam nach Lösungsansätzen zu suchen.
Das rege Interesse an der Veranstaltung vermittelte den Eindruck, dass die Bürgerinnen und Bürger eine aktive Rolle in der Politik einnehmen möchten.
Unterbringung und Mindeststandards für geflüchtete Menschen
Mit dem im August 2019 in Kraft getretenen “Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht” wurde erstmals eine landesweit verbindliche Regelung zum Gewaltschutz in Unterkünften für Geflüchtete eingeführt. Gemäß § 44 Absatz 2a des Asylgesetzes (AsylG) sind die Länder verpflichtet, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz von Frauen und schutzbedürftigen Personen bei der Unterbringung von Asylsuchenden zu gewährleisten. Dies gilt gemäß § 53 Abs. 3 AsylG auch für die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften.
Im Jahr 2020 wurden die Mindeststandards für den Gewaltschutz in Unterkünften für Geflüchtete in einem mehrstufigen Prozess durch involvierte Partnerorganisationen, Vertreter von Landesministerien, Landes- und kommunalen Behörden sowie Gewaltschutzkoordinatoren und -multiplikatoren überarbeitet und aktualisiert. Im Jahr 2021 erfolgte eine erneute Aktualisierung der Mindeststandards, die auf neuen gesetzlichen Regelungen und aktuellen politischen Entwicklungen basierte. Das führte dazu, dass wir eine Anfrage an die Kreisverwaltung richteten. In dieser Anfrage stellten wir eine Reihe von Fragen, darunter zum Schutzkonzept, den Bedürfnissen bezüglich Lebensführung und Privatsphäre, der Einbindung der Nachbarschaft, der Evaluierung und mehr.
Photovoltaik auf Immobilien
Die Integration von Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden sowie öffentlichen Gebäuden stellt eine innovative und nachhaltige Möglichkeit der Energieerzeugung dar. Bei denkmalgeschützten Bauten ist die Herausforderung, die historische Ästhetik zu bewahren, während moderne Solartechnologie integriert wird. Hier kommen oft speziell angepasste Lösungen zum Einsatz, die sich harmonisch ins Gesamtbild einfügen. Auf öffentlichen Gebäuden, wie Schulen oder Verwaltungsgebäuden, bieten Photovoltaikanlagen eine effiziente Möglichkeit, erneuerbare Energie zu generieren und gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.
Solaranlagen auf Baudenkmälern
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst hatte am 6. Oktober 2022 die Richtlinie für Denkmalbehörden im Hinblick auf die Genehmigung von Solaranlagen an bzw. auf Kulturdenkmälern nach § 2 Abs. 1, Abs. 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) dahingehend geändert, dass seitdem eine Genehmigung für Solaranlagen “regelmäßig zu erteilen” ist. In der Richtlinie heißt es weiter: “Allenfalls bei erheblicher Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals kommt eine abweichende Entscheidung in Betracht. Diese Richtlinie ist mit dem Ziel anzuwenden, die Beeinträchtigung im Einzelfall so zu reduzieren, dass es zu einer Genehmigungsfähigkeit kommen kann.” Im weiteren Text der Richtlinie werden die Gründe genannt, die eine erhebliche Beeinträchtigung darstellen können und außerdem die Vorgabe gemacht, in einem solchen Fall Alternativen zu suchen, die den Bau der Solaranlage dennoch ermöglichen.
In Anbetracht der Bedeutung erneuerbarer Energien und ihrer Umsetzung stellten wir eine Anfrage zur Genehmigungspraxis bei der Denkmalschutzbehörde.
Photovoltaik auf Immobilien des Landkreises
Die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf Gebäuden des Landkreises stellt nicht nur ein eindrucksvolles öffentliches Statement für die Energiewende dar, sondern bietet in Schulen auch einen idealen Lernort direkt vor der eigenen Haustür bzw. auf dem eigenen Dach. Diese Maßnahme ermöglicht nicht nur eine kostengünstige und umweltfreundliche Energiegewinnung, sondern trägt auch aktiv zur Beteiligung an der Photovoltaik- und Energiewende bei, was wiederum ein starkes Signal für den Klimaschutz setzt und das Image des Landkreises positiv beeinflusst. Die Umsetzung der Photovoltaikpflicht für öffentliche Gebäude (siehe hierzu § 19 des Klimaschutz- und Energiewendegesetz) muss vorrangig erfolgen.
Vor diesem Hintergrund stellten wir eine Anfrage, in der wir Informationen zu verschiedenen Fragen suchten, wie zum Beispiel: Wurden alle verfügbaren Fördermittel zur Errichtung einer Photovoltaikanlage in Anspruch genommen? Bis zu welchem Jahr war die geplante Fertigstellung der Ausstattung aller 81 Schulen mit Photovoltaikanlagen sowie aller sonstigen Immobilien des Landkreises vorgesehen? Wie hoch war der prozentuale Anteil der durchschnittlichen Energieselbstversorgung, und welche Energieeinsparungen wurden durch die installierten und in Betrieb genommenen Photovoltaikanlagen erzielt?
Kindertagespflege / Satzung
Satzung über die Teilnahme an der Kindertagespflege
Die “Satzung über die Teilnahme an der Kindertagespflege, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung im Landkreis Darmstadt-Dieburg” regelt die Bedingungen für die Kindertagespflege in dieser Region. Sie legt fest, wie die Betreuung und pädagogische Unterstützung für Kinder sichergestellt werden sollen. Die Satzung regelt auch die Staffelung der Kostenbeiträge, die von den Eltern bezahlt werden müssen, abhängig von ihrem Einkommen. Zusätzlich sieht sie vor, dass finanzielle Unterstützung in Form einer Geldleistung gewährt werden kann, um sicherzustellen, dass auch Familien mit geringem Einkommen Zugang zu hochwertiger Kinderbetreuung haben.
Insgesamt trägt die Satzung dazu bei, dass die Kindertagespflege im Landkreis Darmstadt-Dieburg auf einem hohen Qualitätsniveau angeboten wird und für alle Bevölkerungsgruppen zugänglich ist, um die optimale Entwicklung der Kinder zu fördern.
Die am 14.12.2020 vom Kreistag Darmstadt-Dieburg beschlossenen zusätzlichen Einschränkungen der Vertragsgestaltung zwischen Eltern und Kindertagespflegepersonen führten dazu, dass im Landkreis Angebote zur Kindertagespflege geschlossen wurden. Die Regelungen in § 8 griffen unserer Meinung nach unangemessen und unsachgemäß in die Vertragsfreiheit der Sorgeberechtigten ein, weshalb eine Änderung notwendig erschien. Zudem war die bisherige Vertretungsregelung für Kindertagespflegepersonen unzureichend. Daher wurde ein Antrag gestellt, der es Kindertagespflegepersonen ermöglichen sollte, mit den Sorgeberechtigten eine Zuzahlung zu vereinbaren. Diese Zuzahlung sollte zweckgebunden für die Beschäftigung einer zweiten, angestellten Kindertagespflegeperson genutzt werden, um die Betreuungsqualität zu verbessern und sicherzustellen, dass Fehlzeiten aufgrund von Krankheit, Urlaub usw. abgedeckt werden können. Die vorgeschlagene Änderung hätte dazu beigetragen, die gesetzliche Pflicht zumindest teilweise zu erfüllen, ohne zusätzliche Kosten für den Landkreis zu verursachen.
Aufgrund deutlicher Veränderungen, wie spürbarer Steigerungen der Energie- und Lebensmittelkosten sowie Inflation, seit dem Beschluss zur Satzung im Dezember 2020, wäre es erforderlich, die Satzung anzupassen. Diese Anpassungen waren notwendig, um sicherzustellen, dass die finanziellen Belastungen für die Eltern angemessen blieben und gleichzeitig die Qualität und Zugänglichkeit der Kindertagespflege im Landkreis aufrechterhalten werden konnten. Vor diesem Hintergrund wurde eine Anfrage gestellt, um Antworten auf Fragen wie: Wie und welche Maßnahmen können ergriffen werden, um die bindende Wirkung des Satzungsbeschlusses neu zu vereinbaren? Wann ist geplant, die Satzungen anzupassen (Datum)? Welche Schritte wurden unternommen, um den Rückstand bei der Bearbeitung von Förderanträgen aufzuholen? Welche Fortbildungsmaßnahmen können angeboten werden und wie erfolgt die Unterstützung der Tagespflegepersonen?
Übermittlung steuerlicher Daten der Kindertagespflegepersonen
Gemäß § 93c der Abgabenordnung (AO) ist der Landkreis dazu verpflichtet, steuerliche Daten der Kindertagespflegepersonen im Landkreis an die Finanzbehörden zu übermitteln. Es bestand der Verdacht, dass diese Übermittlung in den Jahren 2019 bis 2021 nicht ordnungsgemäß erfolgte. Dadurch sahen sich einzelne Tagespflegepersonen mit möglichen Nachzahlungen von bis zu 10.000 € konfrontiert. Aufgrund dieser Situation hatten wir eine Anfrage gestellt, um zu klären, ob der Sachverhalt korrekt ist und falls ja, welche Maßnahmen ergriffen werden. Im Falle einer Bestätigung des Verdachts gehen wir davon aus, dass dies nicht zu Lasten der Tagespflegepersonen geht.
Haushalt 2024 des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2024 des Landkreises Darmstadt-Dieburg erstreckte sich über beeindruckende 772 Seiten. Die Verwaltung plante mit Erträgen von etwa 700 Millionen Euro, während die erwarteten Ausgaben bei rund 728 Millionen Euro lagen. Dies führte zu einem Fehlbedarf von etwa 28 Millionen Euro.
Bereits im Vorfeld lehnte das Regierungspräsidium (RP) den eingereichten Haushaltsentwurf als „nicht genehmigungsfähig“ ab. Das RP empfahl die Ausarbeitung eines genehmigungsfähigen Haushalts und schlug vor, die Entscheidung über den Kreishaushalt 2024 auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. In Reaktion darauf beantragten die Koalitionsfraktionen SPD und CDU, den Haushalt erst im Jahr 2024 zu beschließen und vorerst die Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen in Wiesbaden abzuwarten.
Klausurtagung zum Haushaltsentwurf 2024 des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Bei der Klausurtagung am 18. und 19. November 2023 hatte sich die Fraktion FREIE WÄHLER (FW) und Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG), die zeitweise von der Fraktion Soziales Klimabündnis (SKB) ergänzt wurde, ausgiebig mit dem Haushaltsplan des Landkreises für das Jahr 2024 auseinandergesetzt. Dabei stand man vor der Herausforderung, ein finanzielles Ungleichgewicht im kommenden Jahr zu bewältigen.
Besonders in den Schlüsselbereichen Bildung / Schulen sowie Gesellschaft und Soziales, wo vor allem Pflichtausgaben anfallen, war es für die Verantwortlichen in den Dezernaten Bauen / Schulen und Soziales / Jugend nicht möglich, einen positiven finanziellen Beitrag zu erreichen. Tarifsteigerungen, höhere Zahlungen an die Landeswohlfahrt und die Krankenhausumlage belasten den Haushalt zusätzlich und tragen zum Defizit bei. Um einen zukünftigen Haushaltsausgleich zu erreichen, stützt sich der Kreis hauptsächlich auf Zahlungen von 23 Kommunen, die monatliche Beiträge für die Kreisumlage und Schulumlage leisten. Die Höhe dieser Beiträge, die durch Hebesätze festgelegt werden, spielt eine entscheidende Rolle. Früher konnte ein möglicher Anstieg dieser Sätze durch eine Senkung des Kreisumlagehebesatzes bis 2021 ausgeglichen werden. Die Aufsichtsbehörde hat jedoch klargestellt, dass dieser Ausgleich bei einem unausgeglichenen Haushalt nicht mehr möglich ist, da die Kreisumlage als spezielle Fehlbedarfsdeckungsumlage konzipiert ist.
Während der Klausurtagung über das Wochenende wurden lebhafte und intensive Diskussionen geführt, um Lösungen zur Verringerung des Kreishaushaltsdefizits zu finden. Es zeigte sich, dass strukturelle Veränderungen und Kosteneinsparungen unumgänglich sind. Das Ziel der Fraktion FW/UWG ist es, Effizienzsteigerungen zu erreichen, ohne dabei die Qualität der Dienstleistungen zu beeinträchtigen, betonte Karl-Heinz Prochaska (FW). Der Fraktionsvorsitzende Jörg Rupp (UWG) untermauerte dies und nannte auch positive Beispiele, die zeigen, dass im Haushaltsentwurf der Wille zur Einsparung sichtbar wird.
Ein weiterer Schwerpunkt der Diskussionen lag auf der Kreis- und Schulumlage, die in den nächsten Jahren signifikant steigen und somit die Kommunen stark belasten wird. Angesichts der finanziellen Schwierigkeiten vieler Kommunen betonte Patrick Kelley (FW) die Wichtigkeit von Transparenz bezüglich der finanziellen Lage des Landkreises. Nur durch aktive Zusammenarbeit zwischen Landkreis und Kommunen könne eine Verbesserung erreicht werden.
Die Klausurtagung zur Einbringung des Kreishaushaltes verdeutlichte nochmals die bestehenden Herausforderungen und zeigte konstruktive Lösungsansätze auf. Die Ergebnisse sollten nun in Form von Anfragen / Anträgen zur nächsten Kreistagssitzung eingebracht werden. In den kommenden Monaten soll intensiv daran gearbeitet werden, Strukturreformen anzustoßen und darauf hinzuwirken, dass die Zusammenarbeit mit den Kommunen und der Bevölkerung intensiviert wird.
Anfragen / Anträge zum Haushalt 2024
Die aus unserer Klausurtagung entstanden Ergebnisse brachten wir in Form von Anfragen und Anträgen ein. Im Wesentlichen konzentrierten wir uns auf Fragen zum Stellenplan, Räumliche Planung und Entwicklung, Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) und Wirtschaft und Tourismus. Zusätzlich stellten wir Anträge zur Sanierung von Kreishäuser und einem zentralen Facility -Management der Kommunen.
Letzte Kreistagssitzung vor der Winterpause
Vor der politischen Winterpause hatte der Kreistag eine umfangreiche Tagesordnung vorbereitet. In der 18. Sitzung der aktuellen Amtsperiode, welche gleichzeitig die letzte Sitzung des Jahres am 11. Dezember 2023 war, sollten im öffentlichen Teil insgesamt 25 Tagesordnungspunkte behandelt werden. Diese umfassten Informationen, Diskussionen und Beschlussfassungen. Besondere Aufmerksamkeit sollte den Themen Wirtschaftspläne und der Haushaltssatzung / Haushaltsplan für das Jahr 2024 gelten. Bereits im Vorfeld war bekannt geworden, dass das Regierungspräsidium (RP) den vorgelegten Kreis-Haushaltsentwurf als „nicht genehmigungsfähig“ ablehnen würde. Das RP empfahl daher dringend, einen genehmigungsfähigen Haushalt zu erarbeiten und die Beschlussfassung über den Kreishaushalt 2024 auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Unter Berücksichtigung dieses Hinweises stellten die Koalitionsfraktionen SPD und CDU den Antrag, den Haushalt erst im Jahr 2024 zu beschließen und zunächst die Koalitionsverhandlungen in Wiesbaden abzuwarten. Infolgedessen fand lediglich eine vertiefte Diskussion zu den Themen statt, für die Redezeit vorgesehen war. Dies betraf die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für den Verlustausgleich der MVZ GmbH im Jahr 2023, die Satzung des Kreistierschutzbeirates sowie die Anpassung der Verpflichtungen an das Bündnis „Seebrücke“ des Landkreises.
Die Sitzung fand ihren Abschluss mit einer Ansprache von Dagmar Wucherpfennig, der Vorsitzenden des Kreistags. Diese richtete sich angesichts des sich dem Ende neigenden Jahres und der bevorstehenden Weihnachtszeit an die Anwesenden. Mit ihren besten Wünschen für ein besinnliches Weihnachtsfest schloss sie die Kreistagssitzung ab.