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Allgemein | Anträge

Neufassung der Satzung über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Landkreis Darmstadt-Dieburg

13. August 202512. September 2025
Neufassung der Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege
Neufassung der Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege

Antrag der Fraktion Freie Wähler / UWG zur Kreistagssitzung am 15.09.2025 zum Thema „Neufassung der Satzung über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Landkreis Darmstadt-Dieburg“.

Beschlussvorschlag:
Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg beschließt die beiliegende Neufassung der Satzung über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege zum nächstmöglichen Termin.

Begründung:
Wesentliche Änderungen in der Neufassung sind:
§ 1 (2) – Ausweitung des Geltungsbereichs auf alle Tagespflegepersonen, die Kinder aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg betreuen.
§ 3 – Streichung der verpflichtenden Betreuungsvereinbarung.
§ 4 – Essensgeldpauschale von 10 € pro Kind und Tag mit jährlicher Erhöhung um 4 % zum Stichtag 01.06.
§ 5 – Pauschale für pädagogische Vor- und Nachbereitung von 20 € pro Kind und Monat, jährliche Erhöhung um 4 % zum Stichtag 01.01.
§ 6 – 30 Tage bezahlter Urlaub und 6 Wochen bezahlte Krankheit pro Kalenderjahr, gleiche Regelung für Vertretungen.
§ 7 – Streichung der vom VGH Kassel als unzulässig bewerteten Einschränkungen.
§ 8 – Anpassung der Urlaubs- und Krankheitsregelungen an den TVöD-SuE.
§ 9 – Stärkung der Wahlfreiheit des Betreuungsumfangs gemäß BVerwG-Urteilen.

Die Änderungen basieren auf folgenden Grundlagen:

  1. Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17.07.2025 (Az. [Aktenzeichen einfügen])
    Dieses Urteil hat zentrale Regelungen der bisherigen Satzung für unwirksam erklärt, insbesondere Einschränkungen der Berufsfreiheit und die Verpflichtung zur verbindlichen Betreuungsvereinbarung.
  2. Forderungen aus dem Protestbrief der Tagespflegepersonen vom Mai 2025
    Hierbei wurden u. a. eine angemessene Vergütung, die Sicherstellung von Urlaubs- und Krankheitstagen sowie die Gleichstellung mit Kindertageseinrichtungen gefordert.
  3. Gesetzliche Grundlage gemäß §§ 22–24, 23 SGB VIII
    Die Kindertagespflege ist eine gleichrangige, familiennahe Betreuungsform neben Kitas und muss daher in ihrer Förderung gleichgestellt werden.

Mit der vorliegenden Neufassung wird erreicht, dass die Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege des Landkreises Darmstadt-Dieburg endlich rechtskonform wird, Tagespflegepersonen und Sorgeberechtigte endlich Rechtssicherheit erhalten und die Gleichstellung der KTPP mit Kindertageseinrichtungen verbessert wird. Gleichzeitig wird die soziale Absicherung der Tagespflegepersonen verbessert und das Risiko der Altersarmut für diese Berufsgruppe gesenkt.
Außerdem wird so die Attraktivität der KTPP im Landkreis erhöht, sodass im Landkreis der steigende Betreuungsbedarf gedeckt und vermieden werden kann, dass – wie bereits in 2020 – Familien ohne Betreuungsplatz bleiben.

Freie Wähler Darmstadt-Dieburg (FW)
Patrick Kelley
Helga Weber

Unabhängige Wählergemeinschaften Darmstadt-Dieburg (UWG)
Jörg Rupp
John Kraft

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