Beitragserhöhung Pakt für den Nachmittag auf der Kreistagsordnung
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat beschlossen, seine finanzielle Förderung zum „Pakt für den Nachmittag“ (PdfN) um fast 70% zu reduzieren. Deshalb werden für die Eltern der betreuten Kinder die Betreuungskosten spürbar steigen, im Modul 1 (bis 14:30 Uhr) um 33% von 60 auf 80 Euro und im Modul 2 (bis 17 Uhr) um 15% auf 150 Euro pro Kind und Monat. Die Entscheidung des Kreisausschusses: Aufgrund der angespannten Lage des Kreishaushalts kann sich der Landkreis seinen Beitrag nicht mehr leisten.
Die Fraktion Freie Wähler und Unabhängige Wählergemeinschaften (FW/UWG) sieht in der Beitragserhöhung eine zu hohe finanzielle Belastung der Eltern. Gerade bei Haushalten mit geringem Einkommen, die noch keinen Anspruch auf staatliche Leistungen haben, könnte dadurch eine finanzielle Überbelastung entstehen. Aus diesem Grund stellten die Freien Wähler und die UWG den Antrag auf Verschiebung der Gebührenerhöhung um mindestens ein Jahr und die Prüfung, wie solchen Familien geholfen werden kann.
Außerdem wollte die Fraktion FW/UWG den Kreisausschuss beauftragen, die rechtliche Sicherheit der Beitragserhöhung prüfen zu lassen. Zweifel an der Rechtmäßigkeit entstehen dadurch, dass unklar ist, ob die Höhe der Gebührenerhöhung ausreichend begründet ist, dass die Gebührenerhöhung nach dem Stichtag für den Abschluss der Verträge einseitig verkündet und umgesetzt wurde und eine erhebliche Ungleichbehandlung von Eltern im Landkreis eintrete, weil manche Kommunen die Erhöhung übernehmen und andere nicht.
Am vergangenen Montag fand die Kreistagssitzung statt und der gemeinsame Antrag von Freie Wähler und UWG wurde kontrovers diskutiert. In der Begründung des Antrages merkte Patrick Kelley (FWG) an, dass Eltern in der Vergangenheit bereits viel Geduld und Verständnis für die Umsetzung des „Paktes für den Nachmittag“ aufgebracht haben. Angefangen von der teilweisen zweijährigen Übergangszeit bis hin zur Akzeptanz, dass man in der Pandemiezeit für eine Betreuungsleistung zahlte, ohne diese überhaupt erhalten zu haben. Auch die teilweise Verdoppelung der Beitragsgebühren bei Inanspruchnahme der Ferienbetreuung wurde von den Eltern hingenommen. Weiterhin verwies er auf die Verdopplung der Kostenobergrenzen bei Klassenfahrten. „Den Eltern ist seit Februar eine Zuzahlung zu Klassenfahrten im Inland von 600 statt bisher 300 Euro zuzumuten. So hat es das Kultusministerium beschlossen.“ Zum Schluss brachte Patrick Kelley zum Ausdruck, dass die Beitragserhöhung den Anschein der Sanierung des Kreishaushaltes erwecke und mal wieder „Menschen wie Alleinerziehende oder Familien, die auf zwei Einkommen angewiesen sind“ besonders belaste. Damit weiterhin allen Kindern die Möglichkeit der Teilnahme an der Betreuung erhalten bleibt, sollte die Beitragserhöhung zurückgenommen oder zumindest verschoben werden.
Parteien, die für die Erhöhung stimmten, argumentierten, dass seit 2015 nur eine kleine Erhöhung im Modul 1 von 50 auf 60 Euro und im Modul 2 von 120 auf 130 Euro gegeben habe. Somit sei eine Beitragserhöhung auf 80 Euro pro Monat zumutbar. Gleichzeitig gaben sie zu, dass die eingeführten 50 Euro pro Monat zu niedrig kalkuliert worden seien. Später habe man versäumt, hieß es, stufenweise die Beiträge zu erhöhen. Die zahlreichen Beschwerdebriefe der Eltern zur Beitragserhöhung seien beantwortet worden, und diese zeigten jetzt Verständnis. Auch eine Abmeldung der zu betreuenden Kinder aufgrund der Beitragserhöhung sei nicht festzustellen. Haushalte mit geringen Einkommen hätten die Möglichkeit, einen Antrag auf Zuschuss beim Jungendamt zu stellen. Ferner seien die Betreuungskosten im Kindergarten ja meist wesentlich höher gewesen.
Trotz der dem Landkreis vorliegenden Stellungnahme des Sprecherrats der Grundschulen und der aktuell laufenden Petition der Kreis- und Schulelternbeiräte gegen die Beitragserhöhung wurde der Antrag der FW/UWG auf Verschiebung der Beitragserhöhung „Pakt für den Nachmittag“ und auf rechtliche Prüfung der Zulässigkeit der Beitragserhöhung abgelehnt.