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FREIE WÄHLER Darmstadt – Dieburg
Kreistag | Anfragen

Afrikanische Schweinepest

26. September 202418. Dezember 2024
Afrikanische Schweinepest
Afrikanische Schweinepest

Anfrage der Fraktion Freie Wähler / UWG zur Kreistagssitzung am 23.09.2024 zum Thema „Afrikanische Schweinepest“.

Zunächst möchten wir uns bei allen Mitarbeitenden der Kreisverwaltung und der Kommunen bedanken, die seit Wochen unermüdlich eine hohe Arbeitsbelastung aufgrund des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest zu tragen haben und an verschiedensten Stellen versuchen, diese belastende Situation zu meistern.
Darüber hinaus haben wir folgende Fragen:

  1. Wie wird der aktuelle Sachstand des Ausbruchgeschehens im Landkreis Darmstadt-Dieburg bewertet? Wie hoch wird das Risiko für Schweine haltende Betriebe eingestuft? Wo liegen aktuell die größten Probleme?

    Antwort der Verwaltung:
    Aufgrund der positiv auf ASP getesteten Haus- und Wildschweine im Südwesten und des positiv auf ASP getesteten Wildschweins in Ober-Ramstadt ist der gesamte Landkreis Darmstadt-Dieburg von Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung betroffen. Derzeit haben wir im Bereich der Kreisgrenze im Südwesten ein aktives hochdynamisches Seuchengeschehen. Zur Bewertung des Fundes in Ober-Ramstadt ist zunächst die weitere Entwicklung des Geschehens abzuwarten. Das Risiko für schweinehaltende Betriebe wird als hoch bewertet, zumal nicht bekannt ist, wie der Eintrag in die Schweinhaltungen im Nachbarkreis Groß-Gerau erfolgten.
    Die größte Problematik, verbunden mit der Inanspruchnahme erheblicher zeitlicher Ressourcen, stellt die Verbringung von Schlachtschweinen aus den Sperrzonen, insbesondere aus der Sperrzone III dar. Hier sind neben dem Genehmigungsverfahren klinische Untersuchungen, Blutprobennahmen und die tierärztliche Überwachung der Verladung erforderlich.


  2. Auf welchen weiteren Verlauf und Zeithorizont stellt man sich ein und wie stellt sich die Kreisverwaltung hierfür auf?

    Antwort der Verwaltung:
    Die ausgesprochenen Maßnahmen für die infizierte Zone bzw. Sperrzone II sowie der Sperrzone I können frühestens 6 Monate nach dem letzten positiven Nachweis der ASP bei einem Wildschwein aufgehoben werden. Nach weiteren 6 Monaten kann die Seuchenfreiheit bei der EU beantragt werden. Der Erreger ist gegenüber Umwelteinflüssen sehr widerstandsfähig, er bleibt auch während des Verwesungsprozesses des Schweins mehrere Wochen bis Monate infektiös.
    Wir stellen uns darauf ein bis mindestens 2026 Restriktionen aufgrund des Seuchengeschehens zu haben.
    Das Veterinäramt soll personell verstärkt werden.


  3. Am 16.08.2024 berichtete die VRM Mediengruppe, dass nun fast 500 Schweine aus der Schutzzone im Kreis Groß-Gerau zur Schlachtung an den einzig in Frage kommenden Schlachthof in Kelinghusen verbracht wurden und dies die enormen Platzprobleme der Betriebe zunächst lindert. Wie ist die Situation bei den Betrieben im Landkreis Darmstadt-Dieburg? Können diese derzeit Tiere zur Schlachtung verbringen? Kommt der Landkreis für den Betrieben daraus entstehende Mehrkosten und weitere finanzielle Schäden aufgrund der Restriktionen auf? Falls nein, wer ersetzt den betroffenen Landwirten ihre Schäden in welcher Höhe?

    Antwort der Verwaltung:
    Auch aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg wurden bereits Schlachtschweine aus der Sperrzone II und III nach Kellinghusen zum Schlachthof gebracht. Für Schlachtschweine aus der Schutzzone II finden sich zudem Schlachtmöglichkeiten in geringerer Entfernung.
    Der Landkreis kommt für entstehenden Mehraufwand für den Transport nicht auf.
    Entschädigungsregelungen für diese Fälle sind nicht bekannt.
    Im Falle des Ausbruchs der ASP bei Hausschweinen erhalten betroffene Betriebe Entschädigungsleistungen je zur Hälfte durch die Tierseuchenkasse und das Land Hessen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem gemeinen Wert der zu tötende und verendete Tiere, die entsprechenden Höchstsätze sind gesetzlich festgelegt. Zudem werden in bestimmten Fällen Beihilfen für die Reinigung und Desinfektion als freiwillige Leistungen der Tierseuchenkasse gewährt.


  4. Wird für die anstehende Mais-/Zuckerrübenernte beabsichtigt, an dem bei der Getreideernte praktizierten Verfahren des Drohnenüberflugs nebst Einreichung des entsprechenden Protokolls bei der Kreisverwaltung vor Erntebeginn festzuhalten oder soll es hier Änderungen geben?

    Antwort der Verwaltung:
    Die aktuell gültige Allgemeinverfügung „Landwirtschaft“ vom 22.08.2024 sieht den Drohnenüberflug und die Meldung der durchgeführten Drohnensuche an das Veterinäramt weiterhin vor.
    Änderungen sind zurzeit nicht geplant und erfolgen in enger Abstimmung mit dem Land und den benachbarten Landkreisen.


  5. Die Bergung verendeter Wildschweine und die Verbringung zu Sammelstellen wird i. d. R. von Mitarbeitenden der kommunalen Bauhöfe durchgeführt. Erstattet der Landkreis den Kommunen die daür anfallenden Personalkosten? Wer muss diese Kosten tragen und wie werden diese auf alle betroffenen Kommunen gerecht aufgeteilt?

    Antwort der Verwaltung:
    Hier greift § 13 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz.
    Die Kommunen stellen Bergeteams auf eigene Kosten. Eine Erstattung durch den Landkreis erfolgt nicht.


  6. Ist beabsichtigt, an dem Jagdverbot in den Schutzzonen längerfristig festzuhalten oder ist auch eine Reduzierung des Wildschweinbestandes durch Jagd denkbar? Weshalb wurde ein Jagdverbot erlassen und wirkt dieses nicht gegen das Ziel der Eindämmung der Seuche, weil so mehr potenzielle Wirte für den Erreger bleiben?

    Antwort der Verwaltung:
    Das Jagdverbot dient der Vermeidung von Beunruhigung und Versprengung der Wildscheine.
    In der Sperrzone I wird bereits zur verstärkten Bejagung von Schwarzwild aufgerufen. Es wird auf Antrag eine Abschussprämie gezahlt.
    Es wird eine Lockerung des Jagdverbots in der Sperrzone II, zunächst für andere Wildarten, angestrebt.
    Langfristig ist auch hier die verstärkte Bejagung von Schwarzwild zur Reduzierung des Wildschweinbestandes denkbar. Der Kreis ist in enger Abstimmung mit dem Land Hessen. Eine langfristige strategische Planung ist aktuell noch nicht bekannt.


  7. Welche Hilfsangebote für betroffene Landwirte gibt es (vom Landkreis und anderen Stellen)? (Rechtliche Beratung, psychologische Betreuung, einfache Kommunikationswege usw.). Ist beabsichtigt, der sehr viele Seiten umfassenden und deshalb sehr unübersichtlichen Verfügung zur Bekämpfung der ASP eine Kurzfassung beiseite zu stellen bzw. die Landwirte auch mithilfe von Vorträgen oder gemeinsamen Beratungstreffen zu informieren?

    Antwort der Verwaltung:
    Der Landkreis hat verschiedene Online-Informationsveranstaltungen u.a. auch für die Zielgruppe Landwirte und schweinehaltende Betriebe mit hoher Beteiligung durchgeführt.
    Trotz der hohen Arbeitsbelastung sind die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kreisverwaltung bemüht, alle telefonischen und schriftlichen Anfragen zeitnah zu beantworten. Ein Bürgertelefon ist eingerichtet.
    Ein Krisentelefon für grüne Berufe ist bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) eingerichtet.


  8. Welche zukunftsorientierten Maßnahmen werden ergriffen, um die Überpopulation von Wildschweinen zu vermeiden?

    Antwort der Verwaltung:
    Siehe Ziffer 6.


Freie Wähler Darmstadt-Dieburg (FW)
Patrick Kelley
Helga Weber

Unabhängige Wählergemeinschaften Darmstadt-Dieburg (UWG)
Jörg Rupp
John Kraft

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