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Aktuelles Hessen

Leerstandsgesetz – Vorschlag der Hess. Landesregierung ist ein „Papiertiger“!

11. Januar 20253. Juli 2025
Robert Hohmann, Baupolitischer Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft Wirtschaft, Bauen und Finanzen

Nun versucht die hessische Landesregierung einmal mehr aktionistisch die Verpflichtung zur Schaffung von Wohnungen auf die Kommunen, private Eigentümer und Gesellschaften zu verlagern. Anscheinend findet sie keine eigenen Mittel gegen die Wohnungsnot vorzugehen. Offensichtlich schreckt man wegen der schwindenden Einnahmen vor sinnvollen Förderungsmaßnahmen zurück oder endlich einmal die strangulierenden Bauvorschriften zu reduzieren. Es gibt tatsächlich kaum Chancen, dass man mit solch einem Gesetz, wie der Fachminister Mansoori selbst zugibt, eine größere Anzahl von Wohnungen generieren kann. Verlässliche Erhebungen über gezielt verursachte Leerstände gibt es kaum; selbst die genannten 120.000 genannten Leerstände in Hessen lassen sich nicht zweifelsfrei belegen.

Tatsächlich werden hier nur wieder ein Bürokratieapparat geschaffen bzw. neue bürokratische Hürden aufgebaut, die verwaltungstechnische Ressourcen der Kommunen verschwendet. Die jeweilige Gemeinde muss Satzungen erarbeiten, braucht weiteres Personal, welches recherchiert, kontrolliert, Bescheide erstellt, diese überwacht – und natürlich: viele Ortsbesichtigungen. Die Kommunen haben wieder zusätzliche Aufgaben, ohne dass sie einen finanziellen Ausgleich erhalten. Einmal mehr ein Musterbeispiel für die explodierende Bürokratie in unserem Land, die gleichermaßen Bürger und Unternehmen schadet sowie Behörden überlastet und öffentliche Ausgaben in die Höhe schnellen lässt.

Nicht der Privatmann mit Eigentum lässt Wohnungen leer stehen, sondern meist größere Wohnungsbaugesellschaften. Diese verfügen über genügend finanziellen Rückhalt, die Bußgeldbescheide anzufechten. Auch hier sind es dann wieder städtische Bedienstete und von den Gemeinden zu zahlende Rechtsanwälte, die die Rechtsstreitigkeiten bearbeiten müssen. Der Nutzen wird selbst vom Eigentümerverband „Haus und Grund“ angezweifelt, der mit dem ehemalig gültigen Zweckentfremdungsverbot ebenfalls keine guten Erfahrungen gemacht hatte. Zitat: „Der bürokratische Aufwand sei immens, der Nutzen für den Wohnungsmarkt gering…“

„Man sollte lieber durch Erleichterungen beim Neubau, Renovierung und Umbau von leerstehenden Gewerbeimmobilien handeln. Hierzu gehören selbstverständlich auch Zuschüsse, für Sozialwohnungen bzw. junge Familien etc.“ so Robert Hohmann, Baupolitischer Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft Wirtschaft, Bauen und Finanzen der FREIE WÄHLER Hessen.

Dieses Gesetz sieht aus wie eine reine Augenwischerei, um von dringend nötigen anderen sinnvollen Lösungen, die sich derzeit anscheinend politisch nicht durchsetzen lassen, oder aber auch vor fehlenden Ideen, abzulenken! Durch eine Anpassung der Hess. Bauordnung mit Erleichterungen beim Wohnungsbau (z.B. Dachgeschoßausbau ohne zusätzlichen Stellplatznachweis u.v.m.), der Reduzierung von strangulierenden Bauvorschriften, der Bezuschussung etc. könnten die Hess. Landesregierung viel mehr bewirken, als mit dem hier wieder propagierten „Befehl und Zwang.“

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