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Kreistag | Anfragen

Aktuell nicht genutzte Flüchtlings Container Anlage in Roßdorf

23. September 202419. Dezember 2024
Wohnanlage Container mit Wald
Wohnanlage Container mit Wald

Anfrage der Fraktion Freie Wähler / UWG zur Kreistagssitzung am 23.09.2024 zum Thema „Aktuell nicht genutzte Flüchtlings-Container-Anlage in Roßdorf„.

In der Nähe der Zahlwaldhalle in Roßdorf hat der Landkreis seit vielen Jahren ein Grundstück gepachtet, auf dem Container zur Unterbringung geflüchteter Menschen errichtet werden sollen. Die Anlage wurde zwischenzeitlich durch Brandstiftung teilweise zerstört. Seitdem ist versucht worden, darauf neue Container zu errichten, ohne dass entscheidende Fortschritte zu erkennen wären.
Dazu fragen wir den Kreisausschuss:

  1. Ist weiterhin beabsichtigt, an dieser Stelle eine Containeranlage für geflüchtete Menschen zu errichten? Rechnet der Kreisausschuss damit, dass die Anlage in den nächsten Jahren benötigt werden könnte?

    Antwort der Verwaltung:
    Ja, der Landkreis beabsichtigt in der Containeranlage geflüchtete Menschen unterzubringen. Nach derzeitiger Prognose der aufzunehmenden Geflüchteten wird die Anlage benötigt.

  2. Aus welchen Gründen ziehen sich die Arbeiten seit weit mehr als einem Jahr hin? Weshalb sind keine Fortschritte zu erkennen und welche Maßnahmen sind erforderlich, um einen Fortgang der Arbeiten und eine Fertigstellung der Anlage erreichen zu können?

    Antwort der Verwaltung:
    Das Bauvorhaben ist wie alle Flüchtlingsunterkünfte mit mehr als 30 Betten baurechtlich als Sonderbau gemäß § 2 (9) HBO einzustufen. Im Bauantragsverfahren werden insbesondere die Statik und das Brandschutzkonzept durch Prüfsachverständige geprüft. Diese Prüfungen erfolgen projektbezogen und sind komplex. Derzeit laufen derzeit noch interne Abstimmungen zwischen Planern, Sachverständigen und Bauaufsicht.

  3. Wann ist voraussichtlich mit einem Ende der Arbeiten zu rechnen und wann soll die Anlage nach derzeitigem Sachstand betriebsfertig sein?

    Antwort der Verwaltung:
    Wenn die Abstimmungen wie unter Ziffer 2) beschrieben, erfolgt sind, und nach Fertigmeldung der Bauarbeiten eine Abnahme des Gebäudes durch die Untere Bauaufsicht und die Brandschutzdienststelle stattgefunden hat. Ein genauer Zeitpunkt kann daher nicht benannt werden.

  4. Falls die Anlage bzw. das Grundstück nicht mehr für die Unterbringung geflüchteter Menschen genutzt werden soll: Wofür beabsichtigt der Kreisausschuss dann, dieses Grundstück zu nutzen?

    Antwort der Verwaltung:
    Das Grundstück ist von der Gemeinde Roßdorf für die Unterbringung von Geflüchteten gepachtet, über eine weitere Nutzung nach Ende des Pachtvertrages entscheidet die Gemeinde Roßdorf.



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